AVG

1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen der der Firma SW ink Kommunikationsdesign und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allg. Geschäftsbedingungen (AGBs) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn SW ink Kommunikationsdesign in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen die Firma SW ink Kommunikationsdesign ausdrücklich schriftlich zustimmt. Alle Vereinbarungen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Wird kein schriftlicher Vertrag formuliert, so gilt die entsprechende Auftragsbestätigung der Firma SW ink Kommunikationsdesign als maßgeblich.

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1 Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Auftragserteilung erfolgt in schriftlicher Form, die Bestätigung per E-Mail ist zulässig und ohne Unterschrift wirksam.
2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen  SW ink Kommunikationsdesign insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
2.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der Firma SW ink Kommunikationsdesign weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Firma SW ink Kommunikationsdesign, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung.
2.4 SW ink Kommunikationsdesign überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Designer.
2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
2.6 Die Firma SW ink Kommunikationsdesign hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadenersatz. Ohne Nachweis kann die Firma SW ink Kommunikationsdesign 100% der vereinbarten, beziehungsweise nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), üblichen Vergütung neben dieser als Schadenersatz verlangen.
2.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

3. Vergütung

3.1 Die Vergütung für die erbrachte Leistung erfolgt sofort nach Rechnungsstellung. Bei Neukunden behält sich der Auftragnehmer vor, den gesamten oder Teilbetrag in bar oder per Vorkasse zu verlangen. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zzgl. der ges. MwSt. zu zahlen sind.
3.2 Werden Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist SW ink Kommunikationsdesign berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1 Sonderleistungen, wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Verpackung und Versand, Anfahrtskosten, Montagearbeiten etc. werden nach Zeitaufwand zum jeweils gültigen Stundensatz in Rechnung gestellt.
4.2 Die Firma SW ink Kommunikationsdesign ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Firma SW ink Kommunikationsdesign im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme von Kosten.
4.4 Auslagen für techn. Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Mustern, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Fälligkeit der Vergütung, Abnahmen

5.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung.
5.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.
5.3 Eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 5% sind hinzunehmen
5.4 In allen Druck- und Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.
 Dies gilt insbesondere bei: 
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
- geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages,
- geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (=Abweichungen vom offenen oder gefalzten Endformat); insbesondere bei Magazinen, Broschüren, Bücher mit Rückendraht- oder Ringösenheftung sowie bei Pochettas bis zu 4 mm vom Endformat, alle übrigen Broschüren und Bücher bis zu 2 mm vom Endformat, bei Servietten bis zu 1,5 mm vom Endformat, Werbetechnik 1-2% vom Endformat, alle anderen Produkte bis zu 1mm vom Endformat),
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen Innenteil und Umschlag bei Magazinen,
- geringfügigem Versatz (bis zu 0,3 mm) des partiellen UV-Lackes zum Druckmotiv.
5.5 Bei Zahlungsverzug kann die Firma SW ink Kommunikationsdesign ab dem 15. Tag nach Zahlungsziel (es gilt das auf Rechnungen aufgedruckte Datum) Verzugszins von mind. 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a., maximal jedoch 10 %. geltend machen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2 Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an SW ink Kommunikationsdesign zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6.3 Die Versendung von Arbeiten, Vorlagen oder Daten erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
6.4 Gelieferte Waren und Werbemittel bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, die der Agentur gegen den Vertragspartner jetzt oder zukünftig zustehen, Eigentum der Firma SW ink Kommunikationsdesign. Ebenso behält sich die Firma SW ink Kommunikationsdesign sämtliche Urheber-, Urhebernutzungs- und sonstige Leistungsschutzrechte an den von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen vor. Diese Sicherheit wird der Auftragnehmer auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr nominaler Wert ihre Forderungen nachhaltig und um mehr als 20 % übersteigt.
6.5 Der Vertragspartner ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, sie separiert und gekennzeichnet zu lagern und auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
6.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere Zahlungsverzug, ist SW ink Kommunikationsdesign berechtigt, die Vorbehaltsware jederzeit auf Kosten des Vertragspartners zurückzunehmen oder Abtretung von Herausgabeansprüchen des Vertragspartners gegen Dritte zu verlangen. Alle erforderlichen Auskünfte hierzu muss der Vertragspartner auf Verlangen des Auftragnehmers hin sofort erteilen. In der Zurücknahme sowie in der Verpfändung der Vorbehaltsware durch SW ink Kommunikationsdesign liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, sie erklärt dieses ausdrücklich schriftlich.

7. Digitale Daten

7.1 SW ink Kommunikationsdesign ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
7.2.1 Hat die Firma SW ink Kommunikationsdesign dem Auftraggeber Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung weiter eingesetzt werden. Eine Änderung der Daten durch Dritte oder den Auftraggeber ist grundsätzlich ausgeschlossen und verletzt in jedem Fall die Urheberrechte.

8. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

8.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Firma SW ink Kommunikationsdesign Korrekturmuster vorzulegen.
8.2 Die Produktionsüberwachung durch den Auftragnehmer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarungen. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist SW ink Kommunikationsdesign berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber 10 bis 20 einwandfreie Belege unentgeltlich. SW ink Kommunikationsdesign ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden und dabei auch den Namen und Schriftzug des Auftraggebers einzusetzen.

9. Gewährleistung

9.1 SW ink Kommunikationsdesign verpflichtet sich, jeden Auftrag mit der größtmöglichen Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
9.2 Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Werktagen nach Auslieferung der Bestellung bzw. Ausführung des Auftrags schriftlich bei der Firma SW ink Kommunikationsdesign geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

10. Haftung

10.1 Der Auftragnehmer haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für alle Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Firma SW ink Kommunikationsdesign nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
10.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit SW ink Kommunikationsdesign kein Auswahlverschulden trifft. Die Firma SW ink Kommunikationsdesign tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
10.3 Sofern die Firma SW ink Kommunikationsdesign selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtete sich, vor einer Inanspruchnahme des Auftragnehmers zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
10.4 Der Auftraggeber stellt die Firma SW ink Kommunikationsdesign von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen diese stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
10.5 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die  Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Alle Texte und Angaben sind ohne Aufforderung vom Auftraggeber genauestens auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
10.6 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung der Firma SW ink Kommunikationsdesign.

11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

11.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
11.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die Firma SW ink Kommunikationsdesign eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
11.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Firma SW ink Kommunikationsdesign übergebenen Vorlagen und Daten berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

12. Schlussbestimmung

12.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort stets der Sitz der Firma SW ink Kommunikationsdesign.
12.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
12.3 Es gilt im übrigen das Recht der Bundesrepublik Deutschland.